Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Micheldorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen.

Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt.

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

 

Die Amtssignatur setzt sich gemäß §19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie die Information zur Prüdung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments. 

 

Elektronische Signaturprüfung 


Download
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Micheldorf gemäß §9 Abs. 3 E-Government-Gesetz finden Sie hier.
Amtssignatur-Bildmarke.pdf
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Für eine Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Micheldorf, steht Ihnen dieses Kontaktformular zur Verfügung:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.