Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Micheldorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen.
Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß §19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie die Information zur Prüdung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Für eine Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Micheldorf, steht Ihnen dieses Kontaktformular zur Verfügung:
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Gemeinde Micheldorf / Hauptstraße 28 / A-9322 Micheldorf
Telefon: +43 4268 3939
Fax: +43 4268 3939-13
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